Sparkasse Hellweg-Lippe DE61 4145 0075 0000 0019 09
Volksbank Beckum-Lippstadt eG DE07 4166 0124 0055 6666 00

Gassigeher-Regeln

Liebe Gassigeher,

wenn Sie uns beim Ausführen unserer Hunde unterstützen möchten, beachten Sie bitte nachstehende "Gassigeher-Regeln":

Sie können unsere Schützlinge täglich von 14.00 bis 15.00 Uhr ausführen.

WICHTIG:
Möchten Sie das erste Mal mit einem Hund spazieren gehen, dann melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch dafür an, damit im Vorfeld mit unserem Team besprochen werden kann, ob sich ein geeigneter Hund entsprechend den jeweiligen Vorkenntnissen im Tierheim befindet. Einige Hunde benötigen spezielle Führung und Erfahrung, so dass gerade Anfänger damit überfordert wären.

Spaziergänger benötigen für alle Hunde über 40 cm Stockmaß und/oder 20 kg Hundegewicht einen "kleinen" Sachkundenachweis (beim Tierarzt abzulegen) und für Hunde spezieller Rassen oder bereits auffällig gewordene Vierbeiner einen "großen" Sachkundenachweis (Kreisveterinäramt).
Nur kleine und völlig unkomplizierte Hunde unter 40 cm Stockmaß können an Gassigeher ohne Sachkundenachweis herausgegeben werden.

  • Die Hunde werden vom diensthabenden Pflegepersonal für Sie angeleint und herausgegeben. Es wird der Hund für Sie angeleint, der noch nicht draußen war und der größen- und kräftemäßig zu Ihnen passt. Es versteht sich von selbst, dass Sie den Hund unterwegs niemals ableinen.

  • Wird ein Hund mit Maulkorb herausgegeben, hat das seinen Grund. Der Maulkorb darf unterwegs nicht entfernt werden! Der Gassigeher benötigt in diesem Fall den "großen" Sachkundenachweis (abzulegen beim Kreisveterinäramt).

  • Wenn Sie mit Ihren Kindern spazieren gehen, lassen Sie die "Kleinen" den Hund bitte nie alleine führen. Halten Sie die Leine bitte immer fest. Auf Wunsch bekommen Sie auch eine zweite Leine, damit auch das Kind das Gefühl hat, den Hund zu führen. Aber Sie, als Eltern/ Erziehungsberechtigte oder volljährige Aufsichtsperson tragen die Verantwortung.

  • Aus Versicherungsgründen dürfen Jugendliche erst ab 16 allein mit einem Hund losziehen. Das schriftliche Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung.

  • Denken Sie immer daran, Tiere reagieren auf Dinge, die Sie nicht oder noch nicht sehen. Gehen Sie daher immer aufmerksam mit dem Tier spazieren. Besonders auf dem Tierheimgelände und vor dem Tor halten Sie bitte immer genügend Abstand zu anderen Hunden und auch von Besuchern. Auf dem Gelände gilt: Leine KURZ!
  • Passen Sie bitte auf allen Wegen besonders auf Jogger, Radfahrer, Reiter und entgegenkommende Hunde (kurze Leine !!!) auf.

  • Kommen Ihnen Spaziergänger mit freilaufenden Hunden entgegen, bitten Sie diese bitte freundlich (!), ihren Hund anzuleinen, da Sie mit einem Tierheim-Hund unterwegs sind und diesen in der Regel nicht gut kennen und wir leider auch oft nicht viel über die Vorgeschichte wissen.

  • Zum Thema "Leckerlies":
    Falls Sie unsere Hunde auf dem Spaziergang mit Leckerlies verwöhnen möchten, sprechen Sie dies bitte mit den Tierpflegern ab. Nicht jeder Hund verträgt alles. Einige reagieren auf bestimmte Futtermittel allergisch oder bekommen Durchfall und dann tun Sie dem Tier und auch unseren Tierarztrechnungen damit keinen Gefallen. Am besten füttern Sie als Leckerlie das Trockenfutter, das die Hunde auch im Tierheim bekommen.  Sprechen Sie uns an, wir bereiten einige Tüten für unsere Spaziergänger vor.

  • Vorfälle während des Spaziergangs:
    Bitte melden Sie diese nach Rückkehr sofort dem diensthabenden Pfleger/Pflegehelfer, ebenso wie Auffälligkeiten am Hund.

Bitte beachten

Gassigeh-Zeiten:

Di - Sa 14:00 - 15:00 Uhr
So 14:00 - 16:00 Uhr (nicht am "Tag der offenen Tür")

Fest vorgemerkte Interessenten bei weiteren Terminen auch nach vorheriger Terminvereinbarung.